Einwohner- und Fremdenkontrolle

Ansprechperson:
Andrea Aegerter
Tel. 033 729 11 13
Fax 033 729 11 19
andrea.aegerter@ststephan.ch



Informationen für Neuzuzüger / Anmeldepflicht

Schweizerinnen und Schweizer
Schweizerbürger/innen die in die Gemeinde St. Stephan einziehen, müssen sich innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anmelden. Für die Anmeldung von Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzlichen Vertreter mitverantwortlich.

Dokumente, die zur Anmeldung benötigt werden:

Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige haben sich innert 8 Tagen bei der Fremdenkontrolle persönlich anzumelden.

Dokumente, die zur Anmeldung benötigt werden:

 

Pass und Identitätskarten

Schweizerinnen und Schweizer müssen persönlich auf der Gemeindeverwaltung vorsprechen, um einen Pass oder eine Identitätskarte zu beantragen. Falls ein alter Pass oder eine alte Identitätskarte vorhanden ist, müssen diese zur Annullation mitgenommen werden. Weiter wird ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) benötigt. Minderjährige müssen in Begleitung eines Elternteils erscheinen.

Gebühren für Pass und Identitätskarte
 
 
Identitätskarte
(IDK)
Pass 03
Kombi
(Pass 03
und IDK)
Pass 06
(biometrischer Pass)
Kinder bis zum 3. Altersjahr
35.00
60.00
73.00
180.00*
Kinder/Jugendliche ab 3. bis zum 18. Altersjahr

 35.00

 60.00

 73.00

 250.00*

Erwachsene
70.00
125.00
138.00
250.00*
 

* davon sind 50.00 Franken im Biometrie-Erfassungszentrum zu entrichten.


Provisorischer Pass
Benötigen Sie innert wenigen Tagen einen Ausweis, kann ein Provisorischer Pass beantragt werden. Er wird innert 5 Arbeitstagen zugestellt. Brauchen Sie ihn innert kürzerer Zeit, können Sie das von der Einwohnerkontrolle ausgestellte Antragsformular direkt an der Notpassstelle in Bern abgeben.
Kosten: Fr. 100.00

Gültigkeitsdauer der Ausweise
 
 
Erwachsene
 
(18. Altersjahr zurückgelegt)
Kinder und Jugendliche
 
(das 3. Altersjahr zurückgelegt, das 18. Lebensjahr noch nicht)
Kinder
 
(das 3. Altersjahr noch nicht zurückgelegt)
Pass 03
Identitätskarte
10 Jahre
5 Jahre
3 Jahre
Pass 06
(biometrischer Pass)
5 Jahre
5 Jahre
3 Jahre
Provisorischer Pass
Dauer des Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für maximal 12 Monate

Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter www.schweizerpass.ch

 

Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

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