Einwohner- und Fremdenkontrolle
Ansprechperson:
Andrea Aegerter
Tel. 033 729 11 13
Fax 033 729 11 19
andrea.aegerter@ststephan.ch
Informationen für Neuzuzüger / Anmeldepflicht
Schweizerinnen und Schweizer
Schweizerbürger/innen die in die Gemeinde St. Stephan einziehen, müssen sich
innerhalb von 14 Tagen bei der Einwohnerkontrolle persönlich anmelden. Für die
Anmeldung von Minderjährigen und Bevormundeten sind deren gesetzlichen Vertreter
mitverantwortlich.
Dokumente, die zur Anmeldung benötigt werden:
- Heimatschein oder Heimatausweis
- Familienbüchlein
- AHV-Ausweis
Ausländische Staatsangehörige
Ausländische Staatsangehörige haben sich innert 8 Tagen bei der Fremdenkontrolle
persönlich anzumelden.
Dokumente, die zur Anmeldung benötigt werden:
- Pass
- Zusicherung
- Arbeitsvertrag
- Ausländerausweis (falls vorhanden)
- Kopie Police Krankenkasse
Pass und Identitätskarten
Schweizerinnen und Schweizer müssen persönlich auf der
Gemeindeverwaltung vorsprechen, um einen Pass oder eine Identitätskarte zu
beantragen. Falls ein alter Pass oder eine alte Identitätskarte vorhanden ist,
müssen diese zur Annullation mitgenommen werden. Weiter wird ein aktuelles
Passfoto (nicht älter als 1 Jahr) benötigt. Minderjährige müssen in Begleitung
eines Elternteils erscheinen.
Gebühren für Pass und Identitätskarte
|
|
Identitätskarte
(IDK)
|
Pass 03
|
Kombi
(Pass 03
und IDK)
|
Pass 06
(biometrischer Pass)
|
|
Kinder bis zum 3. Altersjahr
|
35.00
|
60.00
|
73.00
|
180.00*
|
|
Kinder/Jugendliche ab 3. bis zum 18. Altersjahr |
35.00 |
60.00 |
73.00 |
250.00* |
|
Erwachsene
|
70.00
|
125.00
|
138.00
|
250.00*
|
* davon sind 50.00 Franken im Biometrie-Erfassungszentrum zu
entrichten.
Provisorischer Pass
Benötigen Sie innert wenigen Tagen einen Ausweis, kann ein Provisorischer Pass
beantragt werden. Er wird innert 5 Arbeitstagen zugestellt. Brauchen Sie ihn
innert kürzerer Zeit, können Sie das von der Einwohnerkontrolle ausgestellte
Antragsformular direkt an der Notpassstelle in Bern abgeben.
Kosten: Fr. 100.00
Gültigkeitsdauer der Ausweise
|
|
Erwachsene
(18. Altersjahr
zurückgelegt)
|
Kinder und Jugendliche
(das 3. Altersjahr
zurückgelegt, das 18. Lebensjahr noch nicht)
|
Kinder
(das 3. Altersjahr
noch nicht zurückgelegt)
|
|
Pass 03
Identitätskarte
|
10 Jahre
|
5 Jahre
|
3 Jahre
|
|
Pass 06
(biometrischer Pass)
|
5 Jahre
|
5 Jahre
|
3 Jahre
|
|
Provisorischer Pass
|
Dauer des
Auslandaufenthaltes, allenfalls für die vom
Einreiseland geforderte Dauer, jedoch für
maximal 12 Monate
|
Weitere aktuelle Informationen finden Sie unter
www.schweizerpass.ch
Bei allfälligen Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur
Verfügung.
zurück