Rechtsmittel

Bevor Sie eine schriftliche Beschwerde machen, bitten wir Sie zuerst das Gespräch zu suchen.
Die Beschwerden müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlich und begründet bei der entsprechenden Stelle vorliegen.

Gegen die Beurteilung gemäss der Rechtsmittelbelehrung auf der Innenseite der Beurteilungsmappe
Gegen eine Verfügung der VSK an das Präsidium der VSK, welches die Beschwerde zur weiteren Behandlung an das Inspektorat weiterleiten wird
Beanstandung der Amtsführung einer Lehrkraft VSK
Beanstandung der Schulführung einer Lehrkraft VSK Weiterleitung an das Inspektorat

 

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