Rechtsmittel
Bevor Sie eine schriftliche Beschwerde
machen, bitten wir Sie zuerst das Gespräch zu suchen.
Die Beschwerden müssen innerhalb von 30 Tagen schriftlich und begründet bei der
entsprechenden Stelle vorliegen.
| Gegen die Beurteilung | gemäss der Rechtsmittelbelehrung auf der Innenseite der Beurteilungsmappe |
| Gegen eine Verfügung der VSK | an das Präsidium der VSK, welches die Beschwerde zur weiteren Behandlung an das Inspektorat weiterleiten wird |
| Beanstandung der Amtsführung einer Lehrkraft | VSK |
| Beanstandung der Schulführung einer Lehrkraft | VSK Weiterleitung an das Inspektorat |