Rückstellung von der Schulpflicht
Die Eltern stellen ein Gesuch um Rückstellung von der Schulpflicht (blaues Formular) via Lehrperson für den Kindergarten an eine Fachinstanz (Erziehungsberatung, Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst, Schul- oder Kinderarzt). Diese Fachinstanz stellt unter Berücksichtigung des Berichts der Lehrperson für den Kindergarten den Antrag an die zuständige Schulleitung.